Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – KHAN CONSULT

§ 1 Vertragsgegenstand

KHAN CONSULT (im folgenden „KHAN CONSULT“) erbringt Dienstleistungen und Services im Bereich

  • der Suchmaschinen-Optimierung (Search Engine Optimization, SEO)
    (Analyse der Kundenwebseite, Off- und On-Page-Optimierung)

und

  • der Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising, SEA)
    (Kampagnenbau, Keyword-Definition, kontaktoptimierte Miniwebseite, Kampagnen-Optimierung, Auswertung der Anfragen).

Die Details der Leistung ergeben sich aus den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen .

  1. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
  2. Mit Ausnahme von Geschäftsführer der KHAN CONSULT sind Mitarbeiter und Beauftragte der KHAN CONSULT nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
  3. Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die AGB von KHAN CONSULT zu Grunde; es gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB des Auftraggebers gelten nicht. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn KHAN CONSULT in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt und den abweichenden AGB des Auftraggebers zuvor nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Änderungsvorbehalt

  1. KHAN CONSULT ist berechtigt, diese AGB und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.
  2. KHAN CONSULT hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von KHAN CONSULT dem Auftraggeber zumutbar ist.
  3. KHAN CONSULT teilt dem Auftraggeber die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksam werden in Textform mit.
  4. Ist der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. KHAN CONSULT weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der KHAN CONSULT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Bestellung des Auftraggebers und eine entsprechende Auftragsbestätigung der KHAN CONSULT, bzw. durch den Beginn der Leistungserbringung durch KHAN CONSULT, zustande. Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per Email zustande.

§ 4 Leistungsbeschreibung

Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization – SEO)

KHAN CONSULT erbringt eine umfassende Dienstleistung im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit dem Ziel, während der Vertragslaufzeit die Platzierung des Internetauftritts (Webseite) des Auftraggebers bei Google zu verbessern, idealerweise auf eine der führenden Positionen. KHAN CONSULT wird die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst, durchführen. KHAN CONSULT garantiert dem Auftraggeber jedoch keine Aufnahme oder bestimmte Platzierung der Webseite bei Google. Klarstellend wird festgehalten, dass KHAN CONSULT insoweit keinen konkreten Erfolg schuldet.

Die Dienstleistung der KHAN CONSULT im Bereich Suchmaschinenoptimierung:

Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt KHAN CONSULT mit der Analyse der Auftraggeber-Webseite. Je nach Bedarf können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Grundlegende Analyse des IST-Zustandes der Seite bezüglich Onpage-, Onsite- und Offpage-Faktoren (technische und inhaltliche Prüfung, sowie Bestandsaufnahme der Link-Metriken)
  • Eingehende Betrachtung der (online) Mitbewerber – im Dialog mit dem Auftraggeber
  • Analyse der Linkstruktur der Auftraggeberwebseite
  • Nach Fertigstellung der Kampagne werden je nach Budget, das für eine SEO-Kampagne monatlich zur Verfügung steht (SEO-Budget), fortan folgende Maßnahmen durchgeführt:
  • Analyse der Webseite auf aktuelle Positionierung, technischen Aufbau und Möglichkeiten zur Optimierung
  • Umsetzung der sich aus der Analyse ergebenden Änderungen oder Beschreibung der erforderlichen Änderungen zur weiteren Optimierung durch den Auftraggeber
  • Erstellung bzw. Anpassung der Struktur der Auftraggeberwebseite
  • Erstellung und Einbindung von suchmaschinenoptimierten Texten, Verbesserung der internen und externen Verlinkung der Webseite
  • Durchführung von Maßnahmen, die auf die verbesserte Positionierung dieser Webseite abzielen
  • Regelmäßiger Bericht über die Entwicklung der Auftraggeberwebseite (z.B. Positionierung, Besucher etc.) sowie Auskunft auf Anfrage des Auftraggebers

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt KHAN CONSULT diese Optimierungsdienstleistungen für die Dauer von mind. 12 Monaten (=Mindestvertragslaufzeit).

  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Kündigt der Auftraggeber vorzeitig und ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er dennoch die Einrichtungsgebühren und das monatliche SEO-Budget, welches bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre. 

Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising – SEA

Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über das Budget, das er pro Monat für die Werbeleistungen der KHAN CONSULT zur Verfügung stellt (=SEA-Budget). Dieses SEA-Budget darf durch Aktivitäten der KHAN CONSULT nicht überschritten werden, aber es kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht werden. Eine Reduzierung des SEA-Budgets ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum möglich. Im Falle einer Reduzierung darf ein Betrag von € 200,00 pro Monat nicht unterschritten werden.

KHAN CONSULT übernimmt für den Auftraggeber die Optimierung seines im Vertrag angegebenen Google AdWords Kontos. Hierzu übernimmt KHAN CONSULT das Google AdWords Konto des Auftraggebers, erstellt bzw. überarbeitet die Kampagnen (insbes. die Keywords, Anzeigen oder Anzeigengruppen) und verwaltet das Google AdWords Tagesbudget bzw. passt die Einstellungen an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, KHAN CONSULT die uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte auf das Google AdWords Konto einzuräumen. Der Aufraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines Google AdWords Kontos mit dem Kundencenter-Konto von KHAN CONSULT zu. KHAN CONSULT verwaltet das Konto des Auftraggebers eigenständig. Der Auftraggeber erhält ein Zugriffsrecht mit Leserechten, sofern er dies ausdrücklich wünscht. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, übernimmt KHAN CONSULT das Google AdWords Konto des Auftraggebers für die Dauer von mind. 4 Monaten (=Mindestvertragslaufzeit).Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der ersten Kontooptimierung des Auftragnehmers. Diese erfolgt in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Vor Beginn der Mindestvertragslaufzeit kann in Absprache mit dem Auftraggeber eine Referenzzeit vereinbart werden. Die Referenzzeit dient dem Zweck, Referenzdaten über die Leistung des AdWords Kontos vor der Kontooptimierung zu erheben. Hierfür wird die Webseite des Auftraggebers gespiegelt und Änderungen an der Ziel-URL vorgenommen, um eine entsprechende Messung zu ermöglichen. Die Referenzzeit ist für den Auftragnehmer kostenfrei, ihm werden lediglich die Einmalkosten in Rechnung gestellt. Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erhält der Kunde eine anteilige Rechnung über die monatlichen Kosten für den Startmonat (AdWords Budget inkl. Agenturprovision und Betriebskosten) sowie die Einmalkosten, falls auf eine Referenzzeit verzichtet wurde. Der Auftraggeber stimmt zu, dass mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit die Rechnungsstellung des Google AdWords Kontos über den Auftragnehmer läuft. Hierzu wird der Auftragnehmer als Rechnungsempfänger im Google AdWords Konto hinterlegt. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Kosten über das Google AdWords Konto des Auftraggebers verursachen darf. Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erstellt der Auftragnehmer vor der ersten Kontooptimierung eine Sicherungsdatei des Google AdWords Kontos des Auftraggebers. Im Falle einer Referenzzeit erfolgt dies vor Anpassung der Ziel-URL. Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit, wird die Google AdWords Kampagne auf den Ausgangszustand zurückgestellt.

  1. Sonstige Bestimmungen
  • Bei der Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen in den Google AdWords Anzeigentexten liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die dafür erforderliche Freigabe beim Markeninhaber einzuholen.
  • KHAN CONSULT behält sich jederzeit das Recht vor, anhand des konkreten Falles selbst zu entscheiden, ob das Aufsetzen einer neuen kontaktoptimierten Miniwebseite oder das Spiegeln der Auftraggeberwebseite sinnvoll ist.
  • Der Funktionsumfang und die Optik der Spiegelungen können von der Originalseite abweichen.
  • Änderungen an der Originalwebseite sind KHAN CONSULT vorab mitzuteilen. KHAN CONSULT weist darauf hin, dass durch Änderungen an der Originalseite, die vom Auftraggeber selbst oder von Dritten durchgeführt werden, Funktionsstörungen und/oder Darstellungsfehler bei der Spiegelung auftreten können.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig einzelne Vertragsbestandteile ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er weiterhin die aus dem Monatsbudget errechnete Provision zuzüglich der monatlichen Betriebskosten, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären.
  1. Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig einzelne Vertragsbestandteile ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er weiterhin die aus dem Monatsbudget errechnete Vergütung, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären.

§ 5 Preise, Zahlungen, Fälligkeit

  1. Vergütung
    Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
  2. Zahlungsverzug
    Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei KHAN CONSULT eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich KHAN CONSULT vor, Mahngebühren in Höhe von 5,- Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass KHAN CONSULT kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Zurückbehaltungsrecht
    Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
  4. SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
    Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde KHAN CONSULT ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat bzw. falls möglich, ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmal-Lastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch KHAN CONSULT verursacht wurde.

§ 6 Verantwortlichkeit des Kunden

  1. Inhalt des Kundenauftrags
    Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an KHAN CONSULT, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.
  2. Freistellung
    Der Kunde hält KHAN CONSULT von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber KHAN CONSULT geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
  3. Datensicherung
    Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. KHAN CONSULT kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da KHAN CONSULT keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.
  4. Mitwirkungspflicht
    Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit KHAN CONSULT die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere muss der Kunde KHAN CONSULT über seine Projekte bzw. Websites umfassend informieren, damit entsprechende Keywords gefunden werden können.
  5. Geheimhaltung
    Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von KHAN CONSULT mitgeteilten und/oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, die im Bezug zu Suchgewohnheiten und Informations-Technologie der Suchmaschinen stehen.

§ 7 Urheberrechte

Für manche SEO-Kampagnen werden zusätzlich unabhängig der Originalwebseite des Auftraggebers neue Domains gesichert, und die dazugehörigen Webseiten erstellt. Sämtliche Domainrechte und sämtliche Rechte an den Webseiten oder einzelnen ihrer Teile oder ihrer Inhalte oder ihrer Namens, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim KHAN CONSULT.

Es obliegt dem Kunde der von KHAN CONSULT angebotenen Dienste, das geltende Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter bei seinen Websites zu beachten und ggf. vor der Nutzung oder Nutzbarmachung die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen.

§ 8 Haftung

  1. Haftungsausschluss
    KHAN CONSULT sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. KHAN CONSULT haftet im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten ebenfalls nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
  2. Haftungsvorbehalt
    Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand
    Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von KHAN CONSULT in Finowfurt vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
  2. Rechtswahl
    Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
  3. Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.